Außergewöhnliche Zeiten: mehr Schutz durch freiwillige Rücksichtnahme

Liebe Besucher und Angehörige,
schon immer waren wir mit unseren Schutzmaßnahmen der Zeit voraus. Unser Sicherheitskonzept war unmittelbar mit Beginn der Pandemie erarbeitet, wurde stets weiterentwickelt und umgesetzt.
Unsere Besucherregelungen möchten wir jetzt mit Ihrer Hilfe und auf
FREIWILLIGER BASIS neu beschreiben:
- reduzieren Sie bitte die Anzahl Besuche auf dem Zimmer auf 3 x pro Woche
- wir empfehlen: nur engste Angehörige sollten die Zimmerbesuche bei Notwendigkeit tätigen
Dies soll helfen, unseren Bewohnern auch weiterhin so viel Sicherheit wie nur irgendwie möglich bieten zu können und gleichzeitig aber auch - wie immer schon - die Kontaktmöglichkeiten aufrechtzuhalten.
Beachten Sie weiterhin die Hygiene- und Abstandregeln und vermeiden Sie direkten Kontakt auch wenn Sie Ihren Angehörigen im Zimmer besuchen.
Besuchsverbot besteht weiterhin für Personen:
1. wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID 19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks-oder Geruchssinns, aufweisen, oder
2. solange Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach §30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen.
Auch sind Kinder oftmals „Träger“ ohne Symptome und ohne Beschwerden – deshalb lassen Sie aus diesem Grund bitte Kinder unter 10 Jahre daheim.
Besuche sind bis zu einer abweichenden Entscheidung des Gesundheitsamtes nicht mehr gestattet, wenn in der Einrichtung ein nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtiges Infektionsgeschehen oder eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt.
Für Ihre weiterhin aktive Mithilfe zum Schutz unserer Bewohner/ Angehörigen, die eine besondere Risikogruppe darstellen, danken wir.