Daten und Fakten zur Pandemie COVID-19 und deren Auswirkungen auf die DRK-Senioreneinrichtungen
1. Infektionszahlen in den Senioreneinrichtungen bundesweit Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldete in der vergangenen Woche (KW 19: 04.05.-10.05.2020) ca. 1.000 nachweisliche Neuinfektionen in Heimen. Dies ist der niedrigste Wert seit Ostern, als mehr wie dreimal so viele Bewohner innerhalb der zweiten Aprilwoche betroffen waren.
Damit steht fest: Mit dem verhängten Besuchsverbot und insbesondere den Shutdown-Massnahmen konnte die Ansteckungskette durchbrochen werden. Die Auswirkungen der allgemeinen Lockerungen auf einen erneuten Anstieg der Infektionsrate ist nicht abzuschätzen und bleibt damit ungewiss.
Die bisherige bundesweite Bilanz des Infektionsgeschehens in den Heimen ist trotzdem verheerend: 2.553 Heimbewohner sind seit Beginn der Pandemie mit COVID-19 verstorben - das ist mehr als ein Drittel aller Corona-Toten in Deutschland !
2. Besucherregelung in den Seniorenheimen
Die beschlossenen Lockerungen der Bundespolitik für Seniorenheime sind ausschließlich unter der Annahme getroffen worden, dass eine weitere Kontaktsperre unter Umständen zu größeren Schäden (Depressionen, Suizid etc.) führen könnte, als das Risiko einer COVID-19-Infektion.
In Großstadteinrichtungen ohne Garten, Balkon und ohne die Möglichkeit eines Besuchskontaktes durch die „Glasscheibe“ sowie ohne technische Voraussetzung des Skypens, mag das auch zutreffend sein. Nicht aber für unsere Einrichtungen: Alle unsere DRK-Senioreneinrichtungen haben die Möglichkeit von Garten-, Balkon-, Glasscheiben und Skype-Kontaktaufnahmen. Insofern waren wir schon immer der Zeit der bundespolitischen Beschlusslage voraus !
3. Landkreise entscheiden jetzt über neuen Shutdown
Die Landkreise haben jetzt die Entscheidungsgewalt über einen regionalen Shutdown (erneute Schließung der Läden, Einstellung der Sport- und Vereinstätigkeiten und weiteren verschärften Kontaktsperren). So geschehen bereits im nordrhein-westfälischen Landkreis Coesfeld, dem schleswig-holsteinischen Landkreis Steinburg oder im bayrischen Rosenau, in denen keine Läden öffnen dürfen, keine Sportstätten und keine Gastronomie ihren Betrieb aufnehmen dürfen.
Wann muss ein Landkreis die bundespolitisch beschlossenen Lockerungen in seiner Region zurücknehmen ?
Dafür gibt es eine einfache Rechenformel: Wenn die neue Infektionsrate innerhalb von 7 Tagen pro 100.000 Einwohner die Zahl 50 (infizierte Personen) übersteigt, müssen alle Lockerungen zurückgenommen werden ! Die Alarmgrenze für den Landkreis Fulda liegt somit bei 110 Neuinfizierten innerhalb einer Woche !
Nadelöhr in der aktuellen Pandemiephase bilden weiterhin die Kapazitäten der Intensivstationen in den Krankenhäusern. Spätestens hier zeigt sich, ob die Zahlen der Neuinfizierten umfassend korrekt
erhoben werden konnten oder ob ggf. die Dunkelziffer der nicht erkannten und damit nicht gemeldeten Fälle signifikant ansteigt.
4. Ausblick
Die Pandemie kann erst mit einem wirksamen Impfstoff beendet werden. Bis dahin vergehen sicherlich noch viele Monate. Mit Medikamenten gegen diese Virenerkrankung kann in absehbarer Zeit gerechnet werden. Schnelltests mit sofortigem Ergebnis der Infektion COVID-19 stehen möglicherweise in Kürze schon zur Verfügung.
Wir freuen uns auf weitere Schritte in die neue Normalität mit Sachverstand und Disziplin zum gesundheitlichen Wohl für unsere Bewohner und Mitarbeiter.
Bleiben Sie gesund !