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Alltagsbegleiter/in im Pflegeheim

Mit dieser Qualifizierung sind Sie in Pflegeeinrichtungen sowohl in der Betreuung wie in der Grundpflege der Bewohner einsetzbar - und dies macht Sie für Arbeitgeber besonders attraktiv.

Denn diese Kombination der Qualifizierungsmaßnahmen „zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim“ und „Helfer in der Pflege“ eröffnet Ihnen die Möglichkeit zu vielfältigen Anstellungen als

Betreuungsassistent/in, zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim, Alltagsbegleitung, Pflegehilfe

Ein Arbeitsfeld mit Zukunft!

Kurzübersicht

Immer mehr Senioreneinrichtungen setzen auf kleine Wohngruppen, in denen sich das Leben abspielt. Hier verbringen Bewohner gemeinsam ihren Tag. In der zentralen „guten Küche“ mit anschließendem Aufenthaltsraum trifft sich jeder, der Gesellschaft sucht. Wem es Spaß macht, der kann beim Kochen helfen. Neben der Zubereitung von frischen Speisen stehen auch die Empfindung der Gerüche, die Geräusche und natürlich das soziale Miteinander im Vordergrund. Das Leben in der neuen Großfamilie bietet somit vielfältige Anlässe, die Senioren möglichst lange mobil und geistig fit halten.

In jeder Wohngemeinschaft ist immer ein Alltagsbegleiter vor Ort. Er bestimmt gemeinsam mit den Bewohnern den Tagesablauf und kümmert sich um alles und jeden, der Hilfe benötigt. Da diese Unterstützungen gleichermaßen in der Pflege sowie der Betreuungsarbeit anfallen, ist es wichtig, dass alle Alltagsbegleiter in beiden Bereichen geschult worden sind.

Die Qualifikation hat die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zum Ziel.

Die möglichen Aufgaben einer zusätzlichen Betreuungskraft umfassen:

  • Sozialbetreuerische Begleitung von älteren Menschen
  • Unterstützung für alleinstehende Menschen ohne soziale Kontakte, mit ihnen gemeinsam Mahlzeiten zubereiten, Begleitung bei Einkäufen und Freizeitaktivitäten, alte Hobbys wiederaufleben lassen, Zuhören, Vorlesen, gemeinsam etwas tun
  • Durch Biographiearbeit vorhandene Fähigkeiten erkennen und den Menschen hierbei fördern, aktivieren und motivieren
  • Individuelle Entlastung des Pflegepersonals durch Übernahme kleinerer pflegerischer Maßnahmen

Qualifizierung zum Alltagsbegleiter (m/w/d) im Pflegeheim

 

Die Ausbildung zum Alltagsbegleiter im Pflegeheim beinhaltet die Qualifikationen „Helfer in der Pflege“ und „zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim nach §§43b, 53c SGB XI“

Die Qualifizierungsmaßnahme beinhaltet 3 Module

Lehrinhalte der Qualifizierungsmaßnahme

Modul 1: Grundlagenwissen Pflege, 160 Unterrichtsstunden in 8 Wochen: (Körperpflege und Ausscheidung, Ernährung, Bewegung, Vorbeugende Maßnahmen usw.) Pflegehilfsdienst (Psychosoziale Aspekte der Pflege, Organisatorische und rechtliche
Rahmenbedingungen, Erstkontakte in der Pflege, Lebensraumgestaltung, Hygiene, Kräfteschonende Arbeitsweise…)

Modul 2: Pflegepraktikum. 80 Stunden in 4 Wochen: Die im Modul 1 erlangten theoretischen Kenntnisse werden in einem 80-stündigen Praktikum gefestigt

Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit. 80 Unterrichtsstunden in 4 Wochen: Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen, Rechtskunde, Hauswirtschaft, Ernährungslehre und Beschäftigungsmöglichkeiten

Abschluss / Zertifikat

Die Module des theoretischen Unterrichts enden jeweils mit einem Test, das Praktikum mit einem Abschluss-gespräch. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie nach dem Modul 2 das Zertifikat „Helfer in der Pflege“ und nach dem Modul 3 das Zertifikat „Zusätzliche Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI“ und das Zertifikat „Alltagsbegleiter im Pflegeheim“.

Ausbildungsdauer / Beginntermine

Die Teilzeitform und die Wahl zwischen verschiedenen Durchführungszeiten gestatten Ihnen, diese berufliche Qualifizierung mit der Erziehung Ihrer Kinder oder einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis zu vereinbaren.

16 Wochen in Teilzeitform, wahlweise in einem

Vormittagskurs von 8:45 – 12:00 Uhr:

Abendkurs von 17:30 – 20:45 Uhr:

Hier finden Sie unsere aktuellen Termine und melden Sie sich bequem online an.

Verkürzte Ausbildung

Die Modulare Ausbildung ermöglicht es, dass Sie, wenn gewünscht, nur an der Qualifikation „Helfer in der Pflege“ (Hier weitere Infos zum Helfer in der Pflege) teilnehmen, oder wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt, sind nur am Modul 3 der Qualifizierung „Aufbaumodul zur Qualifikation zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim nach §§43b, 53c SGB XI“. (Hier weitere Infos zum Aufbaumodul).

Wo kann ich arbeiten?

Mit den erlangten drei Qualifikationen können sie in folgenden Arbeitsbereichen mitwirken:

Helfer in der Pflege

  • Im Tages- oder Nachtdienst einer stationären Pflegeeinrichtung, Sozialstation oder ambulanten Pflege
  • Betreuung von Kranken oder pflegebedürftigen Menschen in einem Privathaushalt zur Entlastung pflegender Angehöriger
  • Pflege eines Angehörigen oder Nachbarn

zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim

  • stationäre Pflege (Wohngruppen / Hausgemeinschaften) Kurzzeitpflege (Betreuungsprogramme für hilfsbedürftige Menschen)
  • Betreuung im Rahmen der ambulanten Pflege
  • Tagespflege / Tagesbetreuungsangebote
  • geriatrische und gerontopsychiatrische Kliniken

Alltagsbegleiter im Pflegeheim

  • in stationären Senioreneinrichtungen
  • in der Kurzzeitpflege

Zugangsvoraussetzungen

Der Gesetzgeber fordert jedoch neben der gesundheitlichen auch die persönliche Eignung der Personen, die sich für die Qualifikation entscheiden. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Sozialkompetenzen. Hierzu zählen kommunikative Kompetenzen, die Fähigkeit zur Empathie und eine positive Grundeinstellung gegenüber psychisch erkrankten Menschen. Zudem ist ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Belastbarkeit erwünscht. Nachweis der gesundheitlichen Eignung.

Download Formblatt: <link file:9020ärztliche-Bescheinigung-Alltagsbegleiter.pdf - download "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Nachweis der gesundheitlichen Eignung</link>.

Mögliche Förderungen

Der DRK-Kreisverband Fulda ist nach AZAV zertifiziert. Liegen die individuellen Voraussetzungen vor, können die Lehrgangsgebühren von der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern oder anderen Kostenträgern, wie z. B. dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD), den Berufsgenossenschaften oder Rentenversicherungsträgern (DRV) übernommen werden.

Weitere Möglichkeiten sind 50% Förderung (max. 500€) durch einen Qualifizierungsscheck bzw. Bildungsprämie. Eine WeGeBau Förderung ist ebenfalls möglich.

Natürlich bieten wir auf Wunsch auch Ratenzahlung an. Sollte in Ihrem individuellen Fall keine der Förderungsmöglichkeiten greifen, dann sprechen Sie uns an. Vielleicht besteht die Möglichkeit zur Kostenerstattung im Falle Ihrer Festanstellung an einem DRK-Haus.

Anmeldung

In einem unverbindlichen Beratungsgespräch informieren wir sie gerne über unsere Qualifikation. Sollte diese Ihnen zusagen, können Sie sich gerne dazu anmelden.

Da die Teilnehmerzahl pro Kurs zur Sicherung der Unterrichtsqualität begrenzt ist, bitten wir Sie um eine verbindliche schriftliche Anmeldung.

Hier melden Sie sich bequem online an.

Sie brauchen mehr Informationen? Vereinbaren Sie bitte hier Ihren Beratungstermin

DRK Fulda Aus- und Weiterbildung Tel: 0661 / 90291 – 0

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