Fortbildungen für Betreuungskräfte / Betreuungsassistenten § 43b
Fortbildungen für Betreuungskräfte
Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes (PSG) II zum 1. Januar 2017 hat der Gesetzgeber für Betreuungskräfte im Pflegeheim regelmäßige Fortbildungen von jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden vorgeschrieben.
Anmeldebedingungen
Die Anmeldung zur Fortbildung ist verbindlich und kostenpflichtig.
Rücktritt: Der Rücktritt erfolgt ausschließlich in Schriftform an azav-ausbildung(at)drk-fulda.de oder DRK Fulda, St.-Laurentius-Straße 4, 36041 Fulda.
Kostenfreier Rücktritt: bis zwei Wochen vor Beginn der Fortbildung.
Kostenpflichtiger Rücktritt: Bei einer Abmeldung später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung oder bei Nichtteilnahme wird die Fortbildungsgebühr in voller Höhe fällig. Es kann aber eine Ersatzperson gestellt werden.
Im Krankheitsfall bitte eine Kopie des ärztlichen Attestes immer zusammen mit der genauen Angabe des gewünschten Ersatztermins an azav-ausbildung(at)drk-fulda.de
Unsere aktuellen Fortbildungen
finden Sie hier unter akademie-drk-fulda.de
Mögliche Förderungen:
In der Regel bezahlt der Arbeitgeber die gesetzlich geforderte Fortbildung. Sie können aber auch gerne als Selbstzahler teilnehmen.
Anmeldung
Im Rahmen der Qualitätssicherung achten wir auch auf die Rahmenbedingungen unserer Lehrgänge. Aus diesem Grund ist die Teilnehmerzahl pro Kurs begrenzt. Daher bitten wir um eine schriftliche oder Online-Anmeldung.
Ihre schriftliche Anmeldung mit Angabe der Mailanschrift und einer Telefonnummer können Sie richten an:
DRK KV Fulda e.V., DRK Akademie, St.-Laurentius-Straße 4, 36041 Fulda
oder